Gleisbetrieb
Neufassung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) und der Entgeltliste der Logistikzentrum RuhrOst GmbH
Die Logistikzentrum RuhrOst GmbH (LZR) beabsichtigt die Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS), Allgemeiner und Besonderer Teil, sowie die Entgeltliste für die Nutzung der Gleisanlagen der LZR in Bönen, Unna-Königsborn und Unna Süd (Unna Industriepark) neu zu fassen und zum 13.04.2015 in Kraft zu setzen.
Der Entwurf der Neufassung der Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) der Logistikzentrum RuhrOst GmbH wurde am 22.07.2014 im Internet unter www.logistikzentrum-ruhrost.de veröffentlicht. Mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 01.08.2014 wurde das Stellungnahmeverfahren (§ 4 Abs. 4 i.V.m. §10 Abs. 1 Sätze 4, 5 EIBV) eingeleitet; die Stellungnahmefrist währte bis zum 31.08.2014.
Nach Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen wurden endgültige Fassungen der genannten Unterlagen erarbeitet und die Bundesnetzagentur über die beabsichtigte Neufassung unterrichtet. Die Unterlagen können unter den nachfolgenden Hyperlinks abgerufen werden.
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Allgemeiner Teil
Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen - Besonderer Teil
Informationen zu den Gleisanschlüssen und -anlagen
Bedienungsanweisung Gleisanschluss Bönen
Übersichtsplan Gleisanlagen Bönen